Förderung zur energieeffizienten Sanierung von
Gebäuden wieder gestartet

22. Februar 2022

Von: BV – Walter Bücher / 22.02.2022

FRANKFURT/BONN. Gute Nachrichten: Die Bundesregierung stellt ab Dienstag, 22.
Februar, weitere Fördermittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
bereit. Ab sofort können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung von
Gebäuden bei der KfW gestellt werden.

  • Gute Nachrichten: Ab Dienstag, 22. Februar, dürfen wieder neue KfW-Anträge für
    Sanierungsvorhaben gestellt werden.


Der mit Wirkung vom 24 Januar .2022 verfügte Antrags- und Zusagestopp für die
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wegen fehlender Haushaltsmittel ist aufgehoben.
Die Bundesregierung hat für die energieeffiziente Sanierung zum Effizienzhaus und für die
Sanierung durch Einzelmaßnahmen für das Jahr 2022 weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Ab dem 22. Februar 2022 können wieder bei der KfW entsprechende Förderanträge gestellt
werden. Dabei haben sich die bisher geltenden Förderbedingungen nicht geändert.
Finanzierungszusagen auf neugestellte Anträge werden aber nur soweit erteilt, solange die
zusätzlichen Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft sind.


Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der

  • am 1. Februar 2022 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente
    Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und für Wohngebäude (BEG WG) vom 7.
    Dezember 2021
  • und der am 21. Oktober 2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung für
    effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021
  • einschließlich der jeweils in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zu diesen
    Richtlinien enthaltenen Vorgaben.

Die Förderbedingungen bleiben unverändert und haben sich nicht geändert. Über die
Wiederaufnahme der Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 40 wird noch
beraten.

Quelle und Bericht: www.farbe.de

Redaktioneller Hinweis: Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein → FAQ zu häufig gestellten Fragen nebst Antworten zur BEG online gestellt. Die → Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können hier auch nachgelesen werden. Ein → BEG-Informationsblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen kann hier runtergeladen werden.

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